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Nikotinsteuer und Steuerstrafrecht – Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei vermeiden

Nikotinsteuer und Steuerstrafrecht DNK Rechtsanwälte ddd

Nikotinsteuer und Steuerstrafrecht – Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei vermeiden

Der Handel mit nikotinhaltigen Produkten wie Tabak, E-Zigaretten oder Liquids unterliegt in Deutschland der Tabak- bzw. Nikotinsteuer. Wer diese Steuer umgeht, kann schnell ins Visier der Steuerfahndung geraten. Der Verkauf, aber auch der Erwerb unversteuerter Tabakwaren ist nach § 370 AO als Steuerhinterziehung strafbar.

Doch wann genau liegt eine Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei vor? Welche Risiken bestehen für Händler und Verbraucher? Wir klären auf:

Nikotinsteuer 2025 – Was Händler und Verbraucher wissen müssen

Die Besteuerung von Tabakwaren und nikotinhaltigen Produkten erfolgt durch das Tabaksteuergesetz (TabStG). Seit 2022 unterliegen auch nikotinhaltige Liquids der Besteuerung, wodurch der Markt für E-Zigaretten stärker reguliert wurde. Im Jahr 2025beträgt die Steuer beispielsweise 11,71 Cent pro Zigarette und 26 Cent je Milliliter bei sog. Substituten für Tabakwaren wie nikotinhaltige Liquids. Diese Steuerlast wird in der Regel vom Hersteller oder Importeur getragen, schlägt sich aber direkt auf den Endverbraucherpreis nieder.

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Die Spezialkanzlei DNK Rechtsanwälte mit Sitz in München und Nürnberg ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner, wenn es um Fragen rund um die Betriebsprüfung geht. Mit einem Team von spezialisierten Beraterinnen und Beratern bieten wir maßgeschneiderte Lösungen im Steuerstrafrecht.

Steuerhinterziehung bei Tabak und Liquids – Wann liegt ein Vergehen vor?

Eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO liegt vor, wenn:

  • Tabak oder nikotinhaltige Produkte ohne korrekte Versteuerung verkauft oder eingeführt werden,
  • falsche Angaben zur Steuerpflicht gemacht werden (z. B. durch Unterbewertung oder falsche Deklaration),
  • unversteuerte Ware aus dem Ausland eingeführt und in Deutschland verkauft wird.

Besonders häufig ist die Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Schmuggelware oder Grauimporten zu beobachten. Wer beispielsweise unversteuerte Liquids aus dem Ausland bezieht und in Deutschland verkauft, begeht eine Steuerhinterziehung und riskiert empfindliche Strafen.

Steuerhehlerei bei Tabakwaren – Wann machen sich Käufer strafbar?

Nicht nur der Händler, sondern auch der Endkunde kann belangt werden. Steuerhehlerei nach § 374 AO liegt vor, wenn jemand unversteuerte Tabakprodukte oder Liquids erwirbt, lagert oder weiterverkauft. Wer also wissentlich günstige, nicht in Deutschland versteuerte Produkte kauft, macht sich strafbar.

Indizien für Steuerhehlerei:

  • Deutlich unter dem Marktpreis angebotene Ware,
  • Fehlende Steuerbanderole oder nicht erkennbare Steueraufdrucke,
  • Kauf aus dubiosen Quellen (z. B. Privatverkäufe ohne Rechnung oder anonymer Online-Handel)

Steuerfahndung und Ermittlungsmaßnahmen – Welche Strafen drohen?

Das Hauptzollamt und die Steuerfahndung gehen konsequent gegen Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei vor. Bei Verdacht erfolgen häufig:

  • Hausdurchsuchungen,
  • Beschlagnahmungen der unversteuerten Ware,
  • Steuerstrafverfahren mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen.

Neben strafrechtlichen Sanktionen droht die Nachforderung der nicht entrichteten Steuer zuzüglich Zinsen. Gewerbliche Händler riskieren außerdem ein Berufsverbot oder den Entzug ihrer Gewerbeerlaubnis.

Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei bei Nikotinprodukten vermeiden – Unsere Tipps

Wer mit Tabak oder nikotinhaltigen Produkten handelt, sollte sich frühzeitig über seine steuerlichen Pflichten informieren. Folgende Maßnahmen helfen, rechtliche Risiken zu minimieren:

  • Prüfung, ob die Produkte der deutschen Nikotinsteuer unterliegen,
  • Dokumentation der Lieferketten und Einhaltung der Zoll- und Steuerpflichten,
  • Kauf nur bei seriösen und nachweislich versteuernden Händlern.

Fazit: Steuerliche Risiken vermeiden und rechtliche Sicherheit gewinnen

Die steigende Besteuerung von Tabak- und Nikotinprodukten führt zu einem wachsenden Markt für unversteuerte Ware. Händler und Verbraucher sollten sich der strafrechtlichen Konsequenzen bewusst sein. Wer sich unsicher ist, ob eine Steuerpflicht besteht oder bereits ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde, sollte frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Die Vermeidung von Fehlern kann im Zweifelsfall hohe Strafen verhindern.

Warum DNK Rechtsanwälte Ihre erste Wahl im Steuerstrafrecht sind

Als erfahrene Experten im Steuerstrafrecht beraten wir Sie kompetent und lösungsorientiert. Unsere Kanzlei verfügt über tiefgehende Kenntnisse in der Verteidigung gegen Vorwürfe der Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei. Wir entwickeln maßgeschneiderte Strategien und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Interessen ein.

Sie haben Fragen oder benötigen eine Verteidigungsstrategie? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung – gemeinsam finden wir den besten Weg, um rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre Verteidigung optimal aufzustellen. Mit unserer Spezialisierung im Steuerstrafrecht unterstützen wir Sie in allen Phasen. Wir beraten Sie umfassend in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. Bei Bedarf ziehen wir zusätzliche Experten hinzu, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Häufig gelingt es uns, bereits während der Prüfung eine Besprechung mit der BuStra/StraBu zu arrangieren, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Vereinbaren Sie direkt einen Termin!

Bildnachweis: Foto von CDC auf Unsplash

Ihr Experte für Fragen zum Thema:

Maximilian Krämer LL.M.

Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Steuerrecht
Zert. Berater im Steuerstrafrecht

+49 89 273 740 110
M +49 170 68 29 712
maximilian.kraemer@dnk-rechtsanwaelte.de

Maximilian Krämer LL.M.

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