Erbrecht und Nachfolgeberatung mit Weitsicht
Vorsorgen heißt auch, die Erbfolge regeln. Es geht um den Schutz Ihres Lebenswerks, Ihres Vermögens und Ihrer persönlichen Wünsche. Wenden Sie mögliche Risiken ab! Zum Beispiel die Belastung der Hinterbliebenen mit Erbschaftsteuer bzw. Einkommensteuer oder jahrzehntelanger gerichtlicher Auseinandersetzungen, weil die Erbfolge nicht klar geregelt ist. Gestalten Sie die Zukunft Ihres Vermögens nach Ihrem Willen und Ihren Wünschen rechtssicher und schützen Sie Ihre Wunscherben! Die frühzeitige und strukturierte Klärung Ihrer Vermögensnachfolge schafft ideale steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Erbrecht gehört in die Hände von Spezialisten!
Das Erbrecht regelt die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen. Es gilt zu Recht als ein schwieriges Rechtsgebiet. Neben dem rein zivilrechtlichen Spezialwissen im Erbrecht brauchen Sie einen Berater mit weitreichenden Kenntnissen in Gesellschaftsrecht, Einkommensteuerrecht, Erbschaftsteuerrecht und Schenkungssteuerrecht. Bei größeren oder komplexeren Vermögensstrukturen sind Kenntnisse aus dem Bereich des Private Wealth Management zwingend erforderlich.
Konkrete Wünsche, erste Vorstellungen oder akute Streitigkeit?
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch!
Nutzen Sie unser Leistungsangebot Erbrecht und Gestaltungsberatung:
Umfassende Gestaltungsberatung
Die DNK Rechtsanwälte schöpfen bei der Beratung aus einem reichen Erfahrungsschatz langjähriger Gestaltungsberatung. Durch die regelmäßige Tätigkeit in erbitterten Erbstreitigkeiten und Pflichtteilsprozessen haben wir einen geschärften Blick dafür, welche Gestaltungen streitanfällig sind und welche die Sicherheit bieten, die Sie sich wünschen. Erteilen Sie uns ein Erbfallmandat, profitieren Sie von jahrelanger praktischer Erfahrung und Know-how durch spezielle Ausbildung im Rahmen von verschiedenen Postgradierten-Studiengängen im nationalen und internationalen Steuerrecht sowie im Private Wealth Management. Ein Leistungsspektrum, das weit über das sonst übliche Niveau hinausgeht.
Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge
Die frühzeitige Planung der Nachfolge gibt Ihnen die Chance, Ihr Vermögen vor dem Zugriff von Pflichtteilsberechtigten oder dem Finanzamt zu schützen und Erbstreitigkeiten zu verhindern. Wir gestalten Ihre Vermögensnachfolge ganz nach Ihren persönlichen Wünschen und finden die individuell beste Lösung für Sie. Dies kann durch Testamente, Erbverträge aber auch Schenkungen zu Lebzeiten der Fall sein oder einer Kombination dieser und anderer Gestaltungselemente. Dabei sind neben den nationalen erbrechtlichen und pflichtteilsrechtlichen Aspekten auch die Europäische Erbrechtsverordnung sowie nicht zuletzt umfangreiche steuerliche Themenkomplexe zu beachten.
Erbfall und Erbstreit
Bei Eintritt des Erbfalls beraten und vertreten wir sowohl Erben, Miterben, Erbengemeinschaften und Pflichtteilsberechtigte. Sollte es zum Erbstreit kommen, setzen wir Ihre Ansprüche schnellstmöglich durch. Abhängig von den Umständen kann dies gerichtlich oder aber durch einvernehmliche Lösungen wie eine Mediation geschehen.
Erbrecht für im Ausland lebende Deutsche
Liegt Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort außerhalb Deutschlands, sollten Sie Ihren erbrechtlichen Status zwingend überprüfen lassen. Denn seit der 2015 in Kraft getretenen Europäischen Erbrechtsverordnung entscheidet der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers über das jeweils anzuwendende staatliche Recht, wenn der Erblasser nicht eine ausdrückliche Rechtswahl zu Gunsten der Rechtsordnung eines anderen Staates getroffen hat. Auch dabei steht Ihnen die Kanzlei DNK Rechtsanwälte bei Fragen zur Seite.
Unsere Leistungen Erbrecht und Nachfolgeberatung im Überblick:
- Beratung bei der privaten und unternehmerischen Nachfolgeplanung
- Beratung für Privatpersonen und Unternehmer bei der Vermögensstrukturierung und zum Schutz Ihres Vermögens vor Zugriffen Anderer
- Vertretung von Erben im Erbstreit untereinander
- Beratung bei vorweggenommener Erbfolge und sonstigen Schenkungen für Privatpersonen und Unternehmer
- sinnvoll strukturierte Beratung bei einer Güterstandsschaukel und anderen Gestaltungsmöglichkeiten
- Beratung bei erbrechtlichen und steuerrechtlichen Besonderheiten bei Immobilienvermögen
- Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
- Beratung im Pflichtteilsrecht, wie beispielsweise die Vertretung bei der Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Beratung bei der Erstellung und Anpassung von Testamenten sowie der Gestaltung von Erbverträgen
- Beratung zur Beurteilung der Chancen, Risiken und der Nutzung der Europäischen Erbrechtsverordnung
DNK Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie umfassend in allen erbrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Vermögensnachfolge oder Erbstreitigkeiten. So haben Sie die Zukunft Ihres Vermögens selbst in der Hand.
Ihre Spezialisten mit Erbrecht-Kompetenz sind:
Malte Norstedt LL.M. Eur.
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Steuerrecht
Karl Reitmeier LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht