Ihre Steueranwälte für Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer und mehr: Allein in Deutschland werden über 40 verschiedene Steuerarten erhoben. Diese Anzahl und unzählige Gesetze und Richtlinien machen das Steuerrecht zu einer der komplexesten Materien. Neben Steuernachzahlungen, Zinsen und Säumniszuschlägen droht im schlimmsten Fall zusätzlich ein Steuerstrafverfahren. Die Investition in Ihre passende Steuergestaltung zahlt sich aus!
Steuerstreit vorbeugen!
Steuern optimal planen und Steuerkonflikte vermeiden? Wir sind der richtige Partner an Ihrer Seite! Die Kanzlei DNK Rechtsanwälte ist auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht spezialisiert. Wir vertreten souverän Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt und anderen Behörden. Täglich helfen wir unseren Mandanten durch komplizierte Verfahren und Vorschriften und setzen hierbei alle steuerlich legalen Gestaltungsmöglichkeiten erfolgreich ein. Wir sprechen die Sprache der Steuerbehörden und erzielen mit der richtigen Argumentation stets den größten Nutzen für Sie.
Post von der Bußgeld- und Strafsachenstelle oder dem Finanzamt bekommen?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Nutzen Sie unser Leistungsangebot Steuerrecht:
Steuerplanung
Eine gute Steuerplanung beugt Streitigkeiten mit dem Finanzamt von Anfang an vor. Mit unserer jahrelangen Erfahrung planen und strukturieren wir Ihre steuerlichen Sachverhalte. Sollte es zu Konflikten oder sogar einem Prozess mit der Finanzverwaltung kommen, bildet dies eine optimale Ausgangslage. Dabei arbeiten wir transparent auch gegenüber dem Finanzamt, um ein zeit- und kostenintensives Steuerstrafverfahren von vornherein zu vermeiden. Neben der Planung und Implementierung von neuen steuerlichen Konstruktionen überprüfen und optimieren wir bestehende Gestaltungen im Rahmen einer second opinion.
Einspruchsverfahren
Ist ein Steuerbescheid unrichtig? Wir beraten Sie bei der Durchführung von Einspruchsverfahren, welche Sie gegen einen Steuerbescheid oder andere Verwaltungsakte im Sinne des § 118 AO einlegen können. Die Frist beträgt hierbei im Regelfall einen Monat. Anschließend muss sich das Finanzamt mit der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit des Bescheids auseinandersetzen. Sie erhalten von uns Unterstützung bei allen Verfahrensabschnitten: der Einlegung und Begründung des Einspruchs und insbesondere dem telefonischen und schriftlichen Austausch mit dem Finanzamt, um die materiell richtige Steuer festsetzen zu lassen.
Steuerhaftungsverfahren
Bei einer Steuerhinterziehung erfolgt in vielen Fällen ein Haftungsbescheid nach § 71 AO. Dies bedeutet, dass auch Beteiligte, insbesondere Geschäftsführer, für die hinterzogene Steuer in Haftung genommen werden können. Das richtige Rechtmittel ist auch hier der Einspruch. Wir überprüfen, ob die Haftungsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme überhaupt vorliegen und welche Schritte zielführend unternommen werden müssen.
Betriebsprüfung
Eine unserer Kernkompetenzen ist die Betreuung und Begleitung von Betriebsprüfungen zusammen mit Ihrem Steuerberater oder als federführender Bearbeiter. Bei der Betriebsprüfung oder Außenprüfung handelt es sich um eine abschließende und nachträgliche Überprüfung eines bestimmten steuerlichen Sachverhalts für bestimmte Steuerarten und Zeiträume. Dabei führen wir die Kommunikation mit dem Finanzamt und beraten Sie darin, was Sie tun dürfen und – wichtiger - nicht tun müssen!
Klageverfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
Führen die bisher eingelegten Rechtsmittel nicht zum gewünschten Erfolgt, bleibt nur die Klage vor dem Finanzgericht. Dabei vertreten wir Sie und setzen Ihre Interessen im Finanzgerichtsverfahren vor Gericht durch. Wenn es sein muss bis zu einer nachfolgenden Nichtzulassungsbeschwerde oder Revision vor dem Bundesfinanzhof.
Unsere Leistungen Steuerrecht im Überblick:
- Steuerplanung und Steuergestaltung
- Einspruchsverfahren
- Haftungsverfahren
- Betriebsprüfung bzw. Außenprüfung
- Klageverfahren vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof
Die Mandatsarbeit motiviert uns täglich, auf höchstem fachlichem Niveau zu agieren. Durch jahrelange Erfahrung im Steuerrecht und Steuerstrafrecht erhalten Sie eine überzeugende Vertretung Ihrer Interessen, die sich stetig neu in der Praxis erfolgreich bewährt.
Ihre Ansprechpartner für Steuerrecht sind:
Maximilian Krämer LL.M.
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Steuerrecht
Zert. Berater im Steuerstrafrecht
T
+49 89 273 740 110
M
+49 170 68 29 712
E
maximilian.kraemer@dnk-rechtsanwaelte.de
Malte Norstedt LL.M. Eur.
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Steuerrecht
Karl Reitmeier LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht